Über uns
Die Arbeitsgruppe Radverkehr der Stadt Jena ist ein fachübergreifendes Gremium, das sich mit der Planung, Förderung und Verbesserung des Radverkehrs in Jena beschäftigt. Sie setzt sich aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Bedingungen für den Radverkehr nachhaltig zu verbessern, konkrete Maßnahmen zu beraten und deren Umsetzung zu begleiten. Sie trifft sich regelmäßig, um aktuelle Projekte, Problemstellen und Strategien zur Förderung des Radverkehrs zu besprechen.
Termine
| 10.03.2026 |
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| 10.02.2026 |
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| 13.01.2026 |
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| 09.12.2025 |
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| 18.11.2025 |
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| 14.10.2025 |
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| 16.09.2025 |
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| 15.07.2025 |
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| 17.06.2025 |
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Vorläufige Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für die Belange des
Radverkehrs in Jena (AG Radverkehr)
Dieses Dokument stellt die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für die Belange des Radverkehrs in Jena (AG Radverkehr) dar, welche sich als direkte Nachfolgerin des Beirats Radverkehr im Rahmen der Gründungsaktivitäten des Beirats für die Belange der Mobilität
(Beirat Mobilität) in Jena entsprechend dessen Satzung §1 Abs. 6 gegründet hat.
§ 1
Bildung und Aufgaben
- Der Beirat für die Belange der Mobilität der Stadt Jena veranlasst u.a. die Gründung einer Arbeitsgruppe für die Belange des Radverkehrs (AG Radverkehr) in der Stadt Jena. Sie soll die fachliche Bewertung der den Radverkehr der Stadt Jena betreffenden Belange vornehmen, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Praxis und Politik sowie den davon betroffenen Bürgern hinsichtlich des Themenkomplexes Radverkehr kontinuierlich weiter fördern. Die Arbeitsgruppe erhält die Bezeichnung „AG Radverkehr“.
- Aufgabe der AG Radverkehr ist es, den Beirat für Mobilität, seine Ausschüsse und Beiräte in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Gleichzeitig dient er auch als direkter beratender Ansprechpartner anderer organisatorischer städtischer Strukturen, z.B. SUA und Stadtrat oder des Fachdiensts Mobilität zu Belangen des Radverkehrs.
- Die beratende Tätigkeit der AG Radverkehr erstreckt sich insbesondere auf folgende Aufgabenbereiche:
- Vorbereitung radverkehrspolitischer Entscheidungen in der Stadt Jena.
- Begutachtung und Beratung bei Konzeptionen für den Radverkehr.
- Begutachtung von Planungen und Vorschlägen (auch Dritter) in Sachen Radverkehr in Jena
- Beratung bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung von Verkehrsanlagen.
(e) Begutachtung vorhandener Anlagen und Wege auf Tauglichkeit für den Radverkehr.
(f) Umsetzungsbewertung von durchgeführten Veränderung aus Nutzersicht
(g) Überwachung des Umsetzungsstands des aktuell verabschiedeten und Initiierung der regelmäßigen Überarbeitung des Radverkehrskonzept der Stadt Jena.
(4) Die AG Radverkehr ist ein bedingt abhängiges beratendes Gremium. Ihre Stellungnahmen haben empfehlenden Charakter. Sie nimmt keine exekutive Rolle ein.
(5) Die AG Radverkehr dient den Bürgern der Stadt Jena als Ansprechpartner zu den Belangen des Radverkehrs in der Stadt.
§ 2
Zusammensetzung
- Die AG Radverkehr bildet sich aus den sich für die Belange des Radverkehrs in Jena interessierenden und zur aktiven Mitarbeit bereiten Bürgern der Stadt Jena.
- In Jena vertretene Organisationen, Gremien oder juristische Personen können durch sie entsandte Bürger der Stadt Jena in der AG Radverkehr vertreten werden.
- Jeder in der Sitzung anwesende Bürger hat eine Stimme.
- Beratende, nicht stimmberechtigte Teilnehmer sind zusätzlich
- der/die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Jena
- Vertreter des Fachdienstes Mobilität der Stadt Jena, insbesondere auch aus dem Team Verkehrsorganisation
- Vertreter des Kommunalservice Jena
- Vertreter des Dezernates für Stadtentwicklung und Umwelt
- Vertreter der Polizeiinspektion Jena.
§ 3
Leitung und Geschäftsgang
- Die AG Radverkehr wählt in ihrer ersten Sitzung aus dem Kreis der Anwesenden den AG-Vorsitz entweder aus zwei gleichberechtigte Vorsitzenden oder eine/einen Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in. Die Wahl erfolgt mit einfacher
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. - Die Amtsdauer des Vorsitzes der AG Radverkehr entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.
- Der AG-Vorsitz lädt zu Sitzungen der Arbeitsgruppe ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Einladung gibt Ort und Zeit der Sitzung bekannt. Eine Angelegenheit ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der AG Radverkehr zu setzen, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.
- Die Einladung und Tagesordnung stehen spätestens 7 Kalendertage vor dem Sitzungstermin zur Verfügung.
- Für die Sitzungen der AG Radverkehr gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse.
- Der Vorsitz leitet die Sitzung der AG Radverkehr.
- Die Sitzungen der AG Radverkehr sind öffentlich.
- Die Sitzungen der AG Radverkehr finden mit Ausnahme der Urlaubszeit in einem monatlichen Rhythmus möglichst eine Woche vor den Sitzungen des Beirates Mobilität statt.
- Jeder Teilnehmer an der AG Radverkehr stellt eine regelmäßig aktiv genutzte Emailadresse, als Kommunikationsmittel außerhalb der Sitzungen, zur Verteilung von Informationen, Einladungen, Protokollen, u.a. zur Verfügung.
§ 4
Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Beschlüsse der AG Radverkehr werden durch die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
- Das Ergebnis der Beratung wird in einer gemeinsamen Stellungnahme durch
einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zusammengefasst. - Wird im Beirat für die Belange der Mobilität oder in einem zuständigen Ausschuss
eine Angelegenheit behandelt, zu welcher die AG Radverkehr Stellung genommen
hat, so hat der zuständige Dezernent/ Werkleiter diese Stellungnahme dem Ausschuss oder dem Stadtrat vorzutragen. Der Vorsitz der AG Radverkehr oder ein
bevollmächtigtes Mitglied kann zur näheren Erläuterung der fachlichen Stellungnahme vor den Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschuss geladen werden und
erhält dort ggf. durch Beschluss auch Rederecht. - Fehlende Stellungnahmen der AG Radverkehr hindern den Stadtrat und seine
Ausschüsse nicht an einer Beschlussfassung. - Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
- Der Vorsitz berichtet einmal jährlich über die Arbeit der AG Radverkehr.
- Änderungen der Geschäftsordnung sind durch mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Stimmberechtigten möglich, nachdem in der vorherigen Sitzung der AG Radverkehr eine entsprechende Beschlussvorlage eingebracht,
erläutert und diskutiert wurde.
§ 5
Ehrenamt
Die Tätigkeit in der AG Radverkehr ist ehrenamtlich.
§ 6
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jena, XX. Juni 2025
Vorläufige Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für die Belange des
Radverkehrs in Jena (AG Radverkehr)
Dieses Dokument stellt die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für die Belange des Radverkehrs in Jena (AG Radverkehr) dar, welche sich als direkte Nachfolgerin des Beirats Radverkehr im Rahmen der Gründungsaktivitäten des Beirats für die Belange der Mobilität
(Beirat Mobilität) in Jena entsprechend dessen Satzung §1 Abs. 6 gegründet hat.
§ 1
Bildung und Aufgaben
- Der Beirat für die Belange der Mobilität der Stadt Jena veranlasst u.a. die Gründung einer Arbeitsgruppe für die Belange des Radverkehrs (AG Radverkehr) in der Stadt Jena. Sie soll die fachliche Bewertung der den Radverkehr der Stadt Jena betreffenden Belange vornehmen, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Praxis und Politik sowie den davon betroffenen Bürgern hinsichtlich des Themenkomplexes Radverkehr kontinuierlich weiter fördern. Die Arbeitsgruppe erhält die Bezeichnung „AG Radverkehr“.
- Aufgabe der AG Radverkehr ist es, den Beirat für Mobilität, seine Ausschüsse und Beiräte in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Gleichzeitig dient er auch als direkter beratender Ansprechpartner anderer organisatorischer städtischer Strukturen, z.B. SUA und Stadtrat oder des Fachdiensts Mobilität zu Belangen des Radverkehrs.
- Die beratende Tätigkeit der AG Radverkehr erstreckt sich insbesondere auf folgende Aufgabenbereiche:
- Vorbereitung radverkehrspolitischer Entscheidungen in der Stadt Jena.
- Begutachtung und Beratung bei Konzeptionen für den Radverkehr.
- Begutachtung von Planungen und Vorschlägen (auch Dritter) in Sachen Radverkehr in Jena
- Beratung bei der Planung, beim Bau und bei der Sanierung von Verkehrsanlagen.
(e) Begutachtung vorhandener Anlagen und Wege auf Tauglichkeit für den Radverkehr.
(f) Umsetzungsbewertung von durchgeführten Veränderung aus Nutzersicht
(g) Überwachung des Umsetzungsstands des aktuell verabschiedeten und Initiierung der regelmäßigen Überarbeitung des Radverkehrskonzept der Stadt Jena.
(4) Die AG Radverkehr ist ein bedingt abhängiges beratendes Gremium. Ihre Stellungnahmen haben empfehlenden Charakter. Sie nimmt keine exekutive Rolle ein.
(5) Die AG Radverkehr dient den Bürgern der Stadt Jena als Ansprechpartner zu den Belangen des Radverkehrs in der Stadt.
§ 2
Zusammensetzung
- Die AG Radverkehr bildet sich aus den sich für die Belange des Radverkehrs in Jena interessierenden und zur aktiven Mitarbeit bereiten Bürgern der Stadt Jena.
- In Jena vertretene Organisationen, Gremien oder juristische Personen können durch sie entsandte Bürger der Stadt Jena in der AG Radverkehr vertreten werden.
- Jeder in der Sitzung anwesende Bürger hat eine Stimme.
- Beratende, nicht stimmberechtigte Teilnehmer sind zusätzlich
- der/die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Jena
- Vertreter des Fachdienstes Mobilität der Stadt Jena, insbesondere auch aus dem Team Verkehrsorganisation
- Vertreter des Kommunalservice Jena
- Vertreter des Dezernates für Stadtentwicklung und Umwelt
- Vertreter der Polizeiinspektion Jena.
§ 3
Leitung und Geschäftsgang
- Die AG Radverkehr wählt in ihrer ersten Sitzung aus dem Kreis der Anwesenden den AG-Vorsitz entweder aus zwei gleichberechtigte Vorsitzenden oder eine/einen Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter/in. Die Wahl erfolgt mit einfacher
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. - Die Amtsdauer des Vorsitzes der AG Radverkehr entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.
- Der AG-Vorsitz lädt zu Sitzungen der Arbeitsgruppe ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Einladung gibt Ort und Zeit der Sitzung bekannt. Eine Angelegenheit ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der AG Radverkehr zu setzen, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangt.
- Die Einladung und Tagesordnung stehen spätestens 7 Kalendertage vor dem Sitzungstermin zur Verfügung.
- Für die Sitzungen der AG Radverkehr gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Stadtrates und der Ausschüsse.
- Der Vorsitz leitet die Sitzung der AG Radverkehr.
- Die Sitzungen der AG Radverkehr sind öffentlich.
- Die Sitzungen der AG Radverkehr finden mit Ausnahme der Urlaubszeit in einem monatlichen Rhythmus möglichst eine Woche vor den Sitzungen des Beirates Mobilität statt.
- Jeder Teilnehmer an der AG Radverkehr stellt eine regelmäßig aktiv genutzte Emailadresse, als Kommunikationsmittel außerhalb der Sitzungen, zur Verteilung von Informationen, Einladungen, Protokollen, u.a. zur Verfügung.
§ 4
Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Beschlüsse der AG Radverkehr werden durch die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.
- Das Ergebnis der Beratung wird in einer gemeinsamen Stellungnahme durch
einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zusammengefasst. - Wird im Beirat für die Belange der Mobilität oder in einem zuständigen Ausschuss
eine Angelegenheit behandelt, zu welcher die AG Radverkehr Stellung genommen
hat, so hat der zuständige Dezernent/ Werkleiter diese Stellungnahme dem Ausschuss oder dem Stadtrat vorzutragen. Der Vorsitz der AG Radverkehr oder ein
bevollmächtigtes Mitglied kann zur näheren Erläuterung der fachlichen Stellungnahme vor den Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschuss geladen werden und
erhält dort ggf. durch Beschluss auch Rederecht. - Fehlende Stellungnahmen der AG Radverkehr hindern den Stadtrat und seine
Ausschüsse nicht an einer Beschlussfassung. - Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.
- Der Vorsitz berichtet einmal jährlich über die Arbeit der AG Radverkehr.
- Änderungen der Geschäftsordnung sind durch mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Stimmberechtigten möglich, nachdem in der vorherigen Sitzung der AG Radverkehr eine entsprechende Beschlussvorlage eingebracht,
erläutert und diskutiert wurde.
§ 5
Ehrenamt
Die Tätigkeit in der AG Radverkehr ist ehrenamtlich.
§ 6
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Jena, XX. Juni 2025